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Marken-FAQ

Die nachfolgenden FAQ wurden in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt erarbeitet. Wir führen selbst keine Markenanmeldungen durch. Denn dies stellt Rechtsberatung dar. Rechtsberatung ist typischerweise bestimmten Berufsgruppen, insbesondere Rechtsanwälten, vorbehalten. Wir erbringen keine Rechtsberatung. Vielmehr kooperieren wir mit Kanzleien und auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwälten. Einer unserer Kooperationspartner, Herr Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak hat für uns die nachfolgenden FAQ erstellt. Sollten Sie hierzu irgendwelche Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Autor RA Horak.

Was ist eine Marke? >>mehr
Wie entsteht eine Marke? >>mehr
Was kostet eine Markenregistrierung? >>mehr
Ist vor Markenanmeldung eine Markenrecherche erforderlich? >>mehr
Was ist eine Ähnlichkeitsrecherche, was eine Identitätsrecherche und woher kommt der Preisunterschied zwischen beiden Recherch-Formen? >>mehr
Kann eine Recherche selbst durchgeführt werden? >>mehr
Muss auch eine Domainnamen und Fimennamenrecherche eingeschlossen werden? >>mehr
Ist eine professionelle Recherche 100%ig sicher? >>mehr

 

Was bedeuten die Zeichen ®, © und TM? >>mehr
Muss ich in jedem europäischem Land eine eigene Marke anmelden, wenn ich mein Zeichen auch im europäischen Ausland oder international schützen möchte?  >>mehr
Kann ich die Verletzung einer anderen geschützten Wortmarke dadurch verhindern, indem ich die Schreibweise meiner Marke ändere (beispielsweise: Großschreibung statt Kleinschreibung oder mit Bindestrich)? >>mehr
Kann der Name meines Unternehmens als Marke geschützt werden? >>mehr
Ist meine Firmierung nicht schon aufgrund der Eintragung beim Handelsregister ausreichend geschützt? >>mehr

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder irgendeine Kombination hieraus, die Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen identifizieren. So dienen Marken der Symbolisierung einer Herkunft, mit der bestimmte Inhalte assoziiert werden, wie bspw. Qualität, Preiswürdigkeit u.v.a.m. Früher hiess die Marke auch Warenzeichen.

Wie entsteht eine Marke?

Deutsche Marken entstehen normalerweise durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Was kostet eine Markenregistrierung?

Für eine deutsche Markenanmeldung und Eintragung verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt Gebühren in Höhe von derzeit € 300 für drei Waren-/Dienstleistungsklassen.

Ist vor Markenanmeldung eine Markenrecherche erforderlich?

Das deutsche Markenamt prüft nicht, ob eine ähnliche Marke bereits registriert ist. Vor jeder Markenanmeldung sollte mithin eine Markenrecherche veranlasst werden. Denn existiert bereits eine ähnliche oder identische Marke für wenigstens ähnliche Waren oder Dienstleistungen, so wäre eine spätere Anmeldung in der Regel unnötig. Hinzu kommt, dass der ältere Markeninhaber im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung unter Umständen allein wegen der Markenanmeldung Unterlassung fordern kann.

Was ist eine Ähnlichkeitsrecherche, was eine Identitätsrecherche und woher kommt der Preisunterschied zwischen beiden Recherch-Formen?

Eine Identitätsrecherche beinhaltet die Recherche nach identischen Zeichen. Teilweise werden einfache Abweichungen mit erfasst. In jedem Falle handelt es sich um einfache Recherchen, die in der Regel deutlich weniger als 100€ kosten. Eine Identitätsrecherche hilft zum einen die grössten Risiken etwas zu verringern und bildet gleichsam k.o-Kriterien: Wenn es die identische Marke bereits gibt, kann davon Abstand genommen werden. Der Umkehrschluss hierzu wäre indes falsch: Wenn es das Zeichen noch nicht in identischer Form gibt, so bedeutet das keineswegs, dass die Marke angemeldet werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es einer Ähnlichkeitsrecherche. Diese Recherche liefert alle ähnlichen Zeichen. Dies wird deshalb benötigt, weil eine (ältere) Marke im sogenannten Ähnlichkeitsbereich Schutz geniesst. Eine Ähnlichkeitsrecherche muss zwecks Erfassung aller ähnlicher Zeichen die unterschiedlichsten Varianten, Schreibweisen oder Laute berücksichtigen. Dies stellt einen komplexen Vorgang dar, der einige Erfahrung vom Rechercheur erwartet. Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche in für Deutschland relevanten Markenbeständen (deutsches Register, europäisches Register, internationales Register) verursacht in der Regel Kosten von deutlich mehr als 100€.

Kann eine Recherche selbst durchgeführt werden?

Grundsätzlich “Ja”. Wie Sie unserer “Links”-Seite entnehmen können, existieren zahlreiche - auch kostenneutrale - Recherchemöglichkeiten. Dort können Sie selbst händisch einige grundlegenden Recherchen durchführen. Im übrigen empfiehlt sich vor Durchführung einer professionellen Recherche durch uns auch die Recherche anhand allgemein zugänglicher Quellen; teils hilft eine einfache Internet-Suchmaschinenabfrage bereits weiter. Dies ersetzt nach unserer Erfahrung indes keine professionelle Recherche.

Muss auch eine Domainnamen und Fimennamenrecherche eingeschlossen werden?

Es mag zwar nicht zwingend erforderlich sein, diese beiden Rechercheformen einzuschliessen, aber es ist empfehlenswert.

Ist eine professionelle Recherche 100%ig sicher?

Nein. Eine 100%ige Sicherheit gibt es bei keiner Rechercheart, da die jeweils durchgeführten Recherchen abhängig von den jeweiligen Datenbeständen sind und es im übrigen neben eingetragenen Rechten auch nicht-eingetragene gibt. Gleichwohl wird durch eine professionelle Recherche typischerweise das sonst bestehende Risiko auf ein Restrisiko beschränkt.

Was bedeuten die Zeichen ®, © und TM?

Es handelt sich um Zeichen die aus dem anglo-amerikanischen Rechtsbereich übernommen worden sind. ® steht für "registered Trademark" oder zu deutsch "registrierte Marke". Dieses Symbol darf im geschäftlichen Verkehr zusammen mit einer Marke nur dann verwendet werden, wenn es sich bei der Bezeichnung tatsächlich um eine eingetragene Marke handelt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein Konkurrent wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend macht, mit denen regelmäßig erhebliche Anwaltskosten einher gehen. Das Zeichen TM steht für Trademark und sollte nur mit solchen Bezeichnungen zusammen verwendet werden, die auch im Geschäftsverkehr den "Rang" einer Marke erreicht haben. Das © ist die Abkürzung für copyright. Nach der Deutschen Rechtsordnung entfaltet es von sich aus keine rechtliche Wirkung, sondern ist vielmehr ein Hinweis für Dritte, dass es sich bei einem Werk um geschütztes, geistiges Eigentum handelt, welches nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers vervielfältigt werden darf.

Muss ich in jedem europäischem Land eine eigene Marke anmelden, wenn ich mein Zeichen auch im europäischen Ausland oder international schützen möchte?

Beim Export von Waren in das Ausland ist es grundsätzlich empfehlenswert, das entsprechende Markenzeichen auch in dem jeweiligen Staat schützen zu lassen. Die Markenanmeldung beim Deutschen Patent und Markenamt begründet keinen Schutz für das Ausland. Die Anmeldung in jedem Land einzeln ist jedoch sehr kostspielig und zeitaufwendig. Es besteht aber die Möglichkeit beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eine EU-Marke anzumelden. Gelangt die Marke zur Eintragung entfaltet sie für alle Länder der EU Schutzwirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sogar die Priorität der Basismarke eines Landes auf alle EU Länder ausweiten. Ob dies möglich ist, prüfen wir gerne für Sie. Bei vorhandener Basismarke kann es gegenüber einer europäischen Markenanmeldung vorzugswürdig sein, eine internationale Registrierung mit Bestimmungsregion Europa vorzunehmen.

Kann ich die Verletzung einer anderen geschützten Wortmarke dadurch verhindern, indem ich die Schreibweise meiner Marke ändere (beispielsweise: Großschreibung statt Kleinschreibung oder mit Bindestrich)?

Grundsätzlich nein! Zur Feststellung der Verwechselungsgefahr zweier Marken wird nicht nur auf das identische Schriftbild abgestellt, sondern eine Gesamtbetrachtung aller in Frage kommender Verwendungsarten der Marken vorgenommen. Da eine Marke auch durch den Sprachgebrauch vermittelt wird, kann bei unterschiedlichen Schreibweisen eine phonetische oder sinnbildliche Identität vorliegen. Dies kann dann ausreichen um bei entsprechender Waren- und Dienstleistungsnähe eine Verwechselungsgefahr zwischen den Marken zu begründen. Da Groß- und Kleinschreibung, Interpunktion, etc. in der verbalen Verwendung meist nicht zum Ausdruck kommen, entfalten diese keine hinreichende Unterscheidungskraft.

Kann der Name meines Unternehmens als Marke geschützt werden?

Marken sind nicht nur für die Kennzeichnung von Waren nützlich; auch ein Geschäftsbetrieb kann ein erhebliches Interesse daran haben, dass seine Waren oder Dienstleistungen unter einem bestimmten Markenzeichen im Geschäftsverkehr angeboten und vertrieben werden. Die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens können gerade wegen Ihrer besonderen Qualitätsmerkmale, die der Verbraucher mit Ihr verbindet, schutzwürdig sein. Durch ein Markenzeichen wird dieses "Qualitätsmerkmal" identifizierbar gemacht und davor geschützt, dass Nachahmer unter dem gleichen Kennzeichen ähnliche Leistungen anbieten, um den guten Ruf auszunutzen. Auch aus diesem Grund wurde in das Markengesetz der Markenschutz von Dienstleistungen mit aufgenommen.

Ist meine Firmierung nicht schon aufgrund der Eintragung beim Handelsregister ausreichend geschützt?

Auch die Eintragung eines Firmennamens beim Handelsregister kann Schutzwirkung gegenüber der Nutzung des gleichen Namens durch Dritte entfalten. Das eintragende Handelsgericht prüft dabei jedoch nicht, ob die Firmenbezeichnung die Schutzrechte einer eingetragenen Marke verletzt. Nachteil der Eintragung beim Handelsregister ist, das der Eintrag in der Regel nur eine örtlich begrenzte Schutzwirkung entfalten kann. Das Prioritätsprinzip gilt dann allenfalls für den lokalen Bereich in dem das neue Unternehmen ansässig ist; ein bundesweite Monopolisierung wird durch solch eine Eintragung nicht erlangt. Plant der Unternehmer zukünftig bundesweit Waren und/oder Dienstleistungen unter dem Kennzeichen anzubieten, kann durch eine Markeneintragung fünfjähriger Schutz erlangt werden, ohne dass die Marke zunächst benutzt werden muss (sog. Benutzungsschonfrist).

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